Die Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt dient dazu, Ihre Zähne bis ins hohe Alter gesund zu erhalten und eine langfristige Zahngesundheit zu gewährleisten.
Es empfiehlt sich, eine halbjährliche Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt wahrzunehmen, denn viele Krankheiten zeichnen sich bereits frühzeitig in der Mundhöhle ab.
Ein zusätzlicher Grund zur Wahrnehmung der Vorsorgeuntersuchung kann zudem finanzieller Natur sein: Bei regelmäßiger Kontrolle und Führung eines Bonusheftes gewähren die gesetzlichen Krankenkassen einen höheren Zuschuss, falls einmal Zahnersatz, wie z.B. eine Krone, notwendig werden sollte.
Mindestens einmal pro Kalenderjahr, besser halbjährlich, sollte die Vorsorgeuntersuchung stattfinden. Die Kosten hierfür trägt die gesetzliche Krankenkasse.
Bei der Vorsorgeuntersuchung werden zunächst die Zähne in allen 4 Quadranten untersucht. Im nächsten Schritt wird die Mundschleimhaut und die Zunge kontrolliert. In regelmäßigen Abständen nehmen wir zudem eine Messung der Tiefe des Zahnfleisches mittels parodontalen Screening Index vor. Der Zahnhalteapparat kann damit kontrolliert werden. Weitere Bestandteile der Untersuchung sind die Überprüfung der Funktion der Kiefergelenke und der Kaumuskulatur. Sofern vorhanden, werden ersetzte Zähne, Prothesen und Aufbiss-Schienen kontrolliert. Außerdem kann der Einsatz von Röntgenaufnahmen empfehlenswert sein, um versteckte Läsionen und Entzündungen im Knochen auszuschließen. Bei Vorliegen von Zahnstein kann dieser in der Vorsorgeuntersuchung durch geeignete Instrumente entfernt werden oder Sie kombinieren Ihre Untersuchung direkt mit einer professionellen Zahnreinigung.
Die Kosten der Kontrolluntersuchung werden halbjährlich von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, der parodontale Screening-Index in zweijährigen Abschnitten. Die Entfernung harter Beläge (Zahnstein) ist einmal jährlich in der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse integriert. Bei Vorliegen einer Indikation (Befund) übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten einer 2D-Röntgenaufnahme.